Börsenordnung des Aquarien- und Terrarienvereins Lüdenscheid e.V.
(1) Die während der Zierfischbörse angebotenen Zierfische, Terrarientiere und Pflanzen stammen aus Züchtungen der Anbieter, aus deren Bestand oder aus sog. „Übernahmen“.
(2) In den Räumen dürfen nur Gegenstände verkauft werden, die der Einrichtung oder Pflege eines Aquariums bzw. Terrariums dienen.
(3) Während der Zierfischbörse besteht in den Verkaufsräumen ein absolutes Rauchverbot.
§ 2 - Teilnahme
(1) Jeder interessierte Anbieter muss sich spätestens 7 Tage vor Börsenbeginn beim Vorsitzenden schriftlich anmelden. Die Anmeldung muss folgende Angaben beinhalten:
a) Name und Anschrift des Anbieters,
b) Anzahl und die genaue Bezeichnung der Tiere/Pflanzen,
c) die ungefähr benötigte Länge des Verkaufstisches.
(2) Anbieter, die sich rechtzeitig angemeldet haben, bekommen durch die Börsenaufsicht einen Standplatz
zugeteilt. Aquarien, Heizer etc. hat der Anbieter selber mitzubringen.
(3) Es ist grundsätzlich nicht möglich, dass Tiere/Pflanzen, die vorher nicht angemeldet wurden, angeboten werden.
(4) Nicht angemeldete Anbieter dürfen grundsätzlich nicht an der Börse teilnehmen. Soweit Interessen anderer nicht berührt werden, kann die Börsenaufsicht Ausnahmen zulassen.
(5) Tiere sollen grundsätzlich in Aquarien/Terrarien angeboten werden. Das Anbieten in Kunststoffbeuteln ist nur nach vorheriger Genehmigung durch den ausrichtenden Verein gestattet.
(6) Es dürfen keine Arten angeboten werden, die gem. „Washingtoner Artenschutzübereinkommen“ ausdrücklich vom Handel ausgenommen sind.
§ 3 - Entgelte
(1) Das von den Börsenbesuchern zu entrichtende Eintrittsentgelt wird vom Vorstand festgelegt.
(2) Vereinsmitglieder sowie deren Ehepartner und Kinder sind von der Entrichtung des Eintrittsentgeltes befreit.
(3) Anbieter, die nicht dem Aquarien- und Terrarienverein Lüdenscheid e.V. angehören, erklären sich mit der Anmeldung einverstanden, dass €10 pro Meter Standfläche als Standgeld zu entrichten sind. Dieser Betrag ist nach Bestätigung der Börsenanmeldung zu überweisen. Mit Eingang des Geldes ist die Anmeldung abgeschlossen. Der Betrag muss mindestens 7 Tage vor Beginn der Börse eingegangen sein.
§ 4 - Auf- und Abbau der Börse
(1) Für den Auf- und Abbau ist der ausrichtende Verein verantwortlich.
(2) Der Aufbau erfolgt in der Regel am Vortag, der Abbau beginnt direkt nach Börsenschluss.
Die entsprechende Zeitplanung legt der Vorstand fest.
(3) Grundsätzlich hat jeder Anbieter dafür Sorge zu tragen, dass die Tische mit einer Kunststofffolie abgedeckt sind und dass auf evtl. feuchtem Boden kein Besucher zu Fall kommen kann. Elektroleitungen sind entsprechend zu sichern.
(4) Nach Möglichkeit soll eine „Info-Wand -Gesuche und Angebote-“ aufgestellt werden.
(5) Der Informationsstand wird von einem Vorstandsmitglied besetzt. Die Unterrichtung der Presse erfolgt durch den Vorsitzenden oder einen Beauftragten.
§ 5 - Öffnungszeiten
(1) Am Börsentag sollen die Börsenräume möglichst ab 07:00 Uhr für Helfer und Anbieter geöffnet sein.
(2) Offizieller Beginn der Börse ist um 10:00 Uhr; geschlossen wird sie um 14:00 Uhr.
(3) Über evtl. Änderungen entscheidet der Vorstand.
§ 6 - Börsenaufsicht
(1) Die Mitglieder der Börsenaufsicht bestimmt der Vorstand.
(2) Aufgabe der Börsenaufsicht ist, die Einhaltung der Börsenordnung zu gewährleisten.
§ 7 - Schlussbestimmungen
(1) Alle Teilnehmer erkennen die vorstehende Börsenordnung als für sie verbindlich an.
(2) Bei groben Zuwiderhandlungen erfolgt der Ausschluss von der Börse.
§ 8 - Inkrafttreten
Die vorstehende Börsenordnung wird heute beschlossen und tritt ab 26.08.2016 in Kraft.
Lüdenscheid, den 26. August 2016