Aquarien- und Terrarienverein Lüdenscheid e.V.

Börsenordnung Terraristik

Die Veranstaltung der Börse geschieht unter der Prämisse, daß sie ein Forum für den direkten Kontakt zwischen Amphibien- und Reptilienzüchtern und interessierten Terrarianern oder allgemein lnteressierten darstellt. Sie ist als Plattform für den Austausch sowohl von Tieren als auch von Informationen gedacht und soll in ihrer Zielsetzung letztendlich den Massenimport von Wildtieren eindämmen und zu selbsterhaltenen Populationen in menschlicher Obhut führen.

  1. Sowohl für An- und Abtransport als auch für die zeitweise Unterbringung von nicht exponierten Exemplaren sind thermostabile Behälter, z.B. in Form von Kühlboxen, Styroporboxen oder ähnliches zu verwenden. Ggf. sind die genannten Behältnisse durch Wärmeakkus oder -Flaschen zu temperieren. Der Anbieter verpflichtet sich, die abgegebenen Tiere in geeigneten Transportgefäßen unterzubringen und eine tiergerechte Verpackung sicherzustellen.
  2. Vor Beginn der Börse meldet sich jeder Anbieter unaufgefordert beim Börsenwart. Dem Anbieter wird die Börsenregel ausgehändigt. Es erfolgt seine Registrierung mit Namen und Adresse etc. in der Anbieterliste. Mit der Teilnahme an der Börse erkennt der Anbieter diese Börsenregel als verbindlich an und verpflichtet sich, diese einzuhalten.
  3. Für jedes angebotene Tier sind folgende Angaben schriftlich, für jeden Interessierten, sichtbar auszulegen
    1. Name des Anbieters
    2. wissenschaftlicher Name
    3. Geschlecht: 1,0 / 0,1 / 0,0,1
    4. Verbreitung
    5. Herkunft: Wildfang / Nachzucht
    6. Schutzstatus: EG-VO, Anhang A/B des Washingtoner Artenschutzabkommens BartSchVo
  4. Die Behältnisse müssen folgenden Mindestanforderungen entsprechen (gem. dem Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien vom 10.01.97 des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten):
    1. ausreichende Belüftung, Wärmezufuhr oder Beleuchtung
    2. geeignetes Bodensubstrat, für die Aufnahme von Ausscheidungen
    3. die Größe des Behälters sollte den Tieren ein problemloses Wenden ermöglichen
    4. Faustregel für Echsen: mindestens das 1,5 fache der Kopf-Rumpflänge
    5. die Betrachtung sollte nur von der Seite oder durch den Deckel möglich sein
  5. Alle Amphibien und Reptilien sind einzeln unterzubringen. Dies gilt auch wenn die Tiere paarweise oder als Zuchtgruppe angeboten werden.
  6. Die angebotenen/präsentierten Tiere sind auf den Tischen bzw. Gestellen zu plazieren, die Stellhöhe muss eine Mindesthöhe von 70cm aufweisen.
  7. Es dürfen nur gesunde und in einwandfreien Zustand befindliche Tiere angeboten werden.
  8. In den Räumen wo Tiere angeboten werden, ist das Rauchen untersagt und Zugluft zu vermeiden.
    Die Tiere dürfen nur in diesen vorgesehenen Räumen angeboten und abgegeben werden.
  9. Für jedes geschützte Tier sind die Originalpapiere mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen.
  10. Das Mitbringen von Gifttieren, die für den Menschen gefährlich sind, ist verboten. Nicht erlaubt ist das Anbieten von Giftschlangen, giftigen Gliedertieren und Kleinsäugern (ausschließlich Futtertiere) .
  11. Das Herausnehmen von Tieren aus dem Behälter darf ausschließlich im Beisein und mit Zustimmung des Anbieters erfolgen. Dieser sollte dies nur dann gestatten, wenn er einen triftigen Grund dafür erkennt.
  12. Das Beklopfen und Schütteln der Tierbehälter ist untersagt.
  13. Die ausgestellten Tiere sind ständig durch den Anbieter zu beaufsichtigen. Im Bedarfsfall hat er eine andere, sachkundige Person mit der Überwachung zu beauftragen.
  14. Geschlechtsbestimmungen sollen auf das Minimum beschränkt werden (evtl. mehrere Interessenten abwarten oder eine Uhrzeit absprechen).
  15. Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Tiere an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden ( § 11 c Tierschutzgesetz ) .
  16. Der Börsenwart eröffnet und beendet offiziell die Börse.
  17. Für die Überwachung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Börse und der Einhaltung der Börsenordnung und ergänzender Durchführungsbestimmungen ist der Börsenwart verantwortlich. Er ist gegenüber den Anbietern und Besuchern weisungsberechtigt und kann bei Zuwiderhandlungen gegen die Börsenregel Anbieter und Besucher von der Börse ausschließen. Bei schwerwiegenden Verstößen und/oder im Wiederholungsfall kann ein Anbieter oder Besucher zeitlich begrenzt oder endgültig von der Teilnahme an weiteren Börsen ausgeschlossen werden.
  18. Unterstützung des Aquarien- und Terrarienverein Lüdenscheid e. V./ dem Ausrichter Der Anbieter erklärt sich durch seine Anmeldung an der Börse bereit, einen Obolus für die zur Verfügung gestellte Standfläche/Anbieterfläche zugunsten des Aquarien- und Terrarienverein Lüdenscheid e. V. abzuführen. Dies dient der Unterstützung des Vereins.
  19. Haftungs- oder Gewährleistungsverpflichtungen Weder der Verein, welche die Börse durchführen, erwachsen aus den während der Börse durchgeführten Verkäufen irgendwelche privat und/ oder steuerrechtlichen Haftungs- oder Gewährleistungsverpflichtungen, da sie nur als Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer auftreten.
  20. Geltungsbereich und Bekanntgabe Diese Regeln gelten für alle Börsen, die vom Aquarien- und Terrarienverein Lüdenscheid e. V. ausgerichtet werden. Diese Regeln sind für alle Teilnehmer an der Börse verbindlich. Sie gelten durch die Teilnahme als anerkannt. Der Veranstalter haftet nicht bei Unfällen mit den Tieren. Vor Beginn der Börse wird die Börsenordnung an deutlich sichtbarer Stelle ausgehängt.

Lüdenscheid, den 25.8.2011

Aquarien- und Terrarienverein Lüdenscheid e. V.

Der Vorstand